Erklärung zur Barrierefreiheit

Die GESOBAU AG bemüht sich, ihren Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0. 
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.hallonachbar.berlin.

Diese Erklärung wurde am 18. Juni 2024 erstellt.

Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von:

wegewerk 
Saarbrücker Straße 24
10405 Berlin 
www.wegewerk.com

Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Alle zum jetzigen Zeitpunkt bestehenden Prüfschritte des BIK BITV-Selbsttests (WEB) - Stand 18. Juni 2024 - wurden geprüft und größtenteils erfüllt. Nicht erfüllt wurde der Prüfschritt 9.3.1.2 (Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet).

Der Webauftritt entspricht damit weitestgehend den Anforderungen der der WCAG 2.1.

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  • Auszeichnung anderssprachiger Worte: Der Prüfschritt 9.3.1.2 (Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet) wurde nicht erfüllt.

Die technische Umsetzung von Lang-Attributen für anderssprachige Titel in unserem CMS (TYPO3) stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar, da das System diese Funktion derzeit nicht unterstützt und eine umfassende technische Anpassung erforderlich wäre. Eine solche Anpassung ist für einzelne Titel nicht verhältnismäßig.

Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich fallen.

Frau Anna Kuratschenko
Stiftsweg 1
13187 Berlin
E-Mail: barrierefrei@gesobau.de

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.

Link zum Kontaktformular:
https://www.berlin.de

Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit:
https://www.berlin.de/lb/digitale-barrierefreiheit/