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Die wichtigsten Infos zu Wohngeld

Zu Hause

Wohngeld – die wichtigsten Infos

Viele Berliner*innen wissen nicht, dass sie Anspruch auf Wohngeld haben. Hier beantworten wir die fünf wichtigsten Fragen rund um den Zuschuss

Nur etwa die Hälfte aller Berechtigten in Deutschland beantragt Wohngeld. Laut einer Erhebung des Instituts für Wirtschaft in Köln wissen viele Mieter*innen gar nicht, dass sie Anspruch auf den monatlichen Zuschuss haben. Dabei lohnt sich ein Antrag gerade in diesem Jahr. Das Wohngeld wurde 2021 nämlich noch einmal deutlich erhöht. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.

Was ist das Wohngeld?

Das Wohngeld unterstützt Mieter*innen und Wohneigentümer*innen mit geringem Einkommen. Auf den Miet- beziehungsweise Lastenzuschuss hat man Anspruch wie auf Kindergeld. Rechtzeitig kümmern lohnt sich – Wohngeld wird frühestens ab dem Monat gewährt, in dem man den Antrag gestellt hat.

Habe ich Anspruch auf Wohngeld?

Antragsteller*innen müssen ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Dabei ist es egal ob der Wohnraum öffentlich gefördert oder frei finanziert, Teil einer Genossenschaft, Wohnungsgesellschaft oder eines Heimes ist, ob er einer Kommune oder einem privaten Vermieter gehört. Wer bereits Leistungen wie Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialhilfe, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder die Studienbeihilfe BAföG bezieht, hat keinen Anspruch auf Wohngeld.

Wo beantrage ich das Wohngeld?

Das zuständige Bezirkswohnungsamt berät zum Thema, dort gibt es auch Formulare. Die Anträge für den Miet- und Lastenzuschuss kann man auch online herunterladen. Am schnellsten geht es, wenn man das Wohngeld online beantragt.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Neben dem Antragsformular braucht man aktuelle Verdienstbescheinigungen aller Haushaltsmitglieder, eine Kopie des Mietvertrages, einen Nachweis über die Mietzahlungen der letzten drei Monate und eine Kopie der Meldebescheinigung. Eine Kopie der Rückseite des Personalausweises mit der Meldeadresse genügt auch. Am besten reicht man den Antrag gleich vollständig mit allen Nachweisen ein, damit er schnell bearbeitet wird. 

Wie hoch ist das Wohngeld?

Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Einkommen der Haushaltsmitglieder, dem Mietniveau des Wohnortes und der tatsächlichen Miete. Der Berliner Mieterverein hat auf seiner Internetseite ein Beispiel gerechnet. Demnach steht einem Vier-Personen-Haushalt mit einem Monatseinkommen von 2300 Euro brutto und 610 Euro Mietkosten ein monatlicher Zuschuss von 195 Euro zu. Ob und wie viel Wohngeld man zu erwarten hat, rechnet man ganz unkompliziert mit dem Wohngeldrechner der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aus.


Autorin: Kathrin Hollmer; Aufmacherfoto: iStock


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