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Zusammensetzung Betriebskosten

Gesobau

Wie sich Betriebskosten zusammensetzen – GESOBAU gibt Einblick

Betriebskosten sind Teil der Nebenkosten. Was Vermieter*innen als Betriebskosten auf die Abrechnung schreiben dürfen, ist gesetzlich festgelegt. Woraus sich die Betriebskosten bei der GESOBAU zusammensetzen? Das führen wir Ihnen auf

Grundsteuer

Grundsteuer muss für jedes Grundstück bezahlt werden. Die Höhe wird vom Finanz­amt fest­gelegt, und zwar nach verschiedenen Kriterien, etwa der Wohn­fläche oder der erzielbaren Miete. 

Versicherungen

Alle Wohngebäude, inklusive Keller und Hoftüren, sind gegen Schäden durch Feuer, Sturm und Wasser versichert. Außerdem besteht eine Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht­versicherung, durch die auch Dritte, etwa Besucher*innen, die auf dem Wohngelände zu Schaden kommen, versichert sind. 

Wasserversorgung und Entwässerung

Der Wasserpreis ergibt sich unter anderem aus der gelieferten Wassermenge der Berliner Wasserbetriebe, den Kosten der Gerätemiete für Wasserzähler sowie den Kosten für die Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser.

Haus­meister*innen

Hausmeister*innen sorgen dafür, dass am und im Gebäude alles in Ordnung ist. Manchmal über­nehmen sie auch kleine Reparaturen und Verwaltungs­arbeiten, die aber nicht als Betriebs­kosten umgelegt werden.

Heizung und Warm­wasser­bereitung

Diese Kosten fallen an, wenn Ihre Wohnung durch die GESOBAU beheizt beziehungs­weise auch das Warm­wasser zentral zur Verfügung gestellt wird. Die Abrechnung der Heiz- und Warm­wasser­kosten erfolgt in der Regel auf Grundlage Ihrer Verbrauchs­werte. 

Straßen­reinigung und Winter­dienst

Die Gebühren für die Straßen­reinigung berechnen sich aus Tarifen der BSR. Der Winter­dienst wird an Dienst­leistungs­firmen vergeben. Sie erhalten für die Vorhaltung entsprechender Gerätschaften und Personal zunächst eine Grund­vergütung sowie bei Arbeits­einsätzen zur Schnee- und Eis­beseitigung eine zusätzliche Leistungs­vergütung. 

Müllentsorgung

Die Berliner Stadtreinigung (BSR) entsorgt ungetrennten Hausmüll und kümmert sich um die Abfuhr von Biomüll sowie Recyclingstoffen. Zu den Müllkosten zählt außerdem die Entsorgung von Papier und Sperrmüll. Alle Kosten sind von den Tarifen der Entsorger und von der Anzahl und Größe der genutzten Tonnen abhängig. 

Hausreinigung

Die Reinigung der Treppenhäuser, Müllräume und Aufzüge sowie eine jährliche Grundreinigung werden von beauftragten Unternehmen übernommen. Die Kosten sind vertraglich festgelegt.

Schorn­stein­reinigung

Die Kosten richten sich nach der bundes­weiten Kehr- und Über­prüfungs­ordnung beziehungs­weise den vertraglichen Regelungen. Es müssen nicht nur regelmäßig die Schorn­steine gereinigt, sondern auch Immissions­schutz­messungen durchgeführt und Feuer­stätten­bescheide erstellt werden. Diese Bescheide bestätigen, dass grund­legende Brandschutz-, Sicherheits- und Umwelt­standards eingehalten werden. 

Grünpflege

Sämtliche Grünflächen werden regelmäßig gepflegt, Pflanzen erneuert oder die Spiel­plätze gereinigt und der Sand ausgetauscht.

Hausbeleuchtung

Es fallen Stromkosten für die Haus­beleuchtung und sonstige gemeinsam genutzte Gebäude­teile, zum Beispiel Eingänge oder Tor­durch­fahrten, sowie für vorhandene Außen­beleuchtung an. 

Aufzüge

Es fallen übliche Wartungskosten und Betriebs­strom an, aber auch die regelmäßige Prüfung der Betriebs­bereitschaft und -sicherheit. Für diese Posten werden Fach­unternehmen beziehungs­weise technische Prüf­institute wie der TÜV beauftragt. Reparaturen sind keine Betriebs­kosten. 

Sie haben eine Frage an die GESOBAU und wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen? Finden Sie jetzt die richtige Kontakt­person für Ihr Anliegen: 

https://www.hallonachbar.berlin/gesobau-details/die-gesobau-fragen-aber-richtig


Illustrationen: 1Kilo


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