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Gesobau

Gesucht & gefunden

Sie gilt als das Grundgesetz unter Nachbar*innen: die Hausordnung. Und weil das Leben sich ständig verändert, tun das auch die Regeln des Zusammenlebens. Wir haben das Dokument durchgeblättert und herausgefunden, was sich seit 2021 verändert hat.

  • „Markisen, Verkleidungen, Trampoline, Balkonkraftwerke und andere Anbauten müssen von der GESOBAU im Vorfeld genehmigt werden.“
  • „Katzen müssen zwar nicht genehmigt werden, dürfen jedoch nur innerhalb der Wohnung gehalten werden. Katzenstreu darf nur in den Müllbehältern und nicht in den WC-Becken entsorgt werden.“
  • „Bitte stellen Sie keine Gegenstände auf Dachböden, in Eingangsbereichen, Heizkellern, in Waschküchen, Treppenhäusern sowie Verteilerfluren, Laubengängen und in den Kellergängen ab. Dennoch abgestellte Gegenstände werden durch die GESOBAU als Sperrmüll betrachtet und regelmäßig auf Kosten der Mieter*innen entsorgt.“
  • „Das Grillen im Innenhof, auf Balkonen und Terrassen sowie zur Mietwohnung gehörenden Gärten ist nicht erlaubt, da Qualm und Gerüche die Nachbar*innen stören können.“
  • „Hochbeete und Bepflanzungen sind nur nach Vereinbarung mit uns gestattet, ebenso wie das Aufstellen von Regentonnen, da diese potenzielle Gefahrenquellen darstellen.“
  • „Das Abstellen von Mietrollern und Mietfahrrädern ist auf den Grundstücken der Berliner GESOBAU untersagt.“
  • „Für die Entsorgung von Altglas nutzen Sie bitte die Möglichkeiten an öffentlichen Standorten.“

Illustration: Julia Fernández


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